25 Jahre Garantie

In Erweiterung der gesetzlichen Rechte des Kunden gewährleistet DOYMA die ordnungsgemässe Funktion Ihres DOYMA-Produktes für 25 Jahre vom Tag ihres Erwerbs an. Stichtag der Gültigkeit ist der 01.01.2007. Sollte das DOYMA-Produkt dennoch während dieser Zeit aufgrund eines Mangels des Produktes versagen und kommt es deshalb zu einem Mangelfolgeschaden, wird DOYMA:

  • Ihnen das mangelhafte DOYMA-Produkt ersetzen.
  • Die für den Ein- und Ausbau erforderlichen Kosten nach vorheriger Abstimmung mit DOYMA bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € ersetzen. DOYMA behält sich vor, die im Rahmen des Höchstbetrages erforderlichen Arbeiten selbst durchzuführen oder durch zuverlässige Dritte durchführen zu lassen.
  • Sämtliche daraus Ihnen entstandenen Sachschäden, insbesondere Ihres durch Wassereintritt beschädigtes Eigentum, und die durch den Mangel des DOYMA-Produktes erforderlich werdenden Reparaturarbeiten, insbesondere Trocknung, Maler- und Maurerarbeiten, nach vorheriger Abstimmung mit DOYMA, bis zu einer Höchstsumme von 100.000 € in jedem Einzelfall ersetzen, soweit die Schäden für DOYMA vorhersehbar waren; DOYMA behält sich vor, die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Arbeiten selbst oder durch zuverlässige Dritte durchführen zu lassen.

Diese Garantie gilt nur für den Fall, dass das DOYMA-Produkt tatsächlich selbst mangelhaft ist, also nicht, soweit das Versagen des DOYMA-Produkts darauf beruht, dass das Produkt entgegen den anerkannten Regeln der Technik oder unseren Einbau- und Verwendungsrichtlinien eingebaut oder verwendet wurde; eben so wenig, wenn das Versagen des DOYMA-Produktes auf einer von Ihnen verursachten Beschädigung des Produktes beruht.

Sollten Sie einen begründeten Einwand von DOYMA, dass einer der eben genannten Ausschlussgründe vorliegt, nicht widerlegen können, erlöschen die Rechte aus der Garantie.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage der Rechnung des beanstandeten DOYMA-Produktes, ohne diese können Rechte aus dieser Garantie nicht geltend gemacht werden.

Der Geltungsbereich dieser Garantie ist beschränkt auf das Gebiet der europäischen Union, Grossbritannien, Norwegen und die Schweiz. Sollten Sie das DOYMA-Produkt ausserhalb der europäischen Union, Grossbritannien, Norwegen oder der Schweiz erworben oder eingesetzt haben, gilt diese Garantie nicht, in diesem Fall ist der Kunde auf die gesetzlichen Ansprüche verwiesen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen DOYMA und dem Kunden aus dieser Garantievereinbarung gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien massgebende Recht an unserem Sitz (deutsches Recht); die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dieser Garantie ist ausschliesslicher Gerichtsstand Oyten, Bundesrepublik Deutschland.

25 Jahre Garantie Urkunde (PDF)

WEIL SICHER EINFACH SICHER IST